Coaching Vereinbarung Einzelcoaching
1. Gegenstand der Vereinbarung
Grundlage des Coachings ist das vorbereitende Klärungsgespräch zwischen den beiden Parteien. Hierbei wird das Thema/der Grund für das Coaching vom Klienten benannt. Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung zu einem Coaching zum eingehend besprochenen Thema. Der Coach erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
2. Verantwortung des Coachs
Der Coach wird die eingesetzten Methoden und Techniken dem Klienten zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern sowie auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen.
Insbesondere sei darauf hingewiesen: Coaching schafft eventuell neue relevante Beziehung im Leben des Klienten. Der Klient experimentiert häufig mit dem neuem Kontaktverhalten, die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben.
Alle Informationen werden vom Coach vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Coaching-Verhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten.
3. Verantwortung des Klienten
Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Klient ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
4. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen
Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
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5. Ort des Coachings
Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, finden die Coaching-Sitzungen virtuell via Zoom statt.
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6. Zeitrahmen, Vergütung
Der Zeitrahmen der Sitzungen und die Vergütung ergibt sich aus dem individuell vorab unterbreitetem Angebot oder aus dem gebuchten Online Angebot.
Die Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug im Voraus zur Zahlung fällig.
7. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen, jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.
8. Ausfallvergütung
Sagt der Klient den Termin mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin ab, fällt keine Ausfallvergütung an. Bei Terminabsagen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das Gesamthonorar für das Coaching fällig.
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9. Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, Erpel vereinbart. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten,
die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem
Sinn des Vertrages gewollt haben.